Der Terror von Paris darf nicht zum Anlass genommen werden, tief in die Freiheits- und Bürgerrechte der Bevölkerung einzugreifen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt daher eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ab, die jetzt wieder verstärkt gefordert wird.
„Die Anschläge von Paris wären auch mit einer Vorratsdatenspeicherung nicht zu verhindern gewesen“, sagt der Vizepräsident des DAV Ulrich Schellenberg. „Es kann keine absolute Sicherheit geben“. Dagegen könnten und wollten die weitaus meisten Menschen nicht in einer Gesellschaft totaler Überwachung leben. Selbst in Frankreich, mit seinen scharfen Gesetzen zur inneren Sicherheit und einer Vorratsdatenspeicherung, habe dieser Anschlag nicht verhindert werden können. „Der Terror hätte sein Ziel erreicht, wenn wir jetzt damit beginnen, unsere offene Gesellschaft in Frage zu stellen“, so Schellenberg weiter.
Der DAV erinnert auch daran, dass der Europäische Gerichtshof die ursprüngliche EU-Richtlinie (2006/24/EG) zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hat. Auch der EuGH hatte bemängelt, dass die Richtlinie gegen das Recht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten verstößt. Nach Ansicht des DAV sind daher die jetzigen Diskussionen verfehlt. Eine Vorratsdatenspeicherung wäre ein massiver Eingriff, bei der die Gefahr besteht, dass die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt werden würde. Von der Vorratsdatenspeicherung würden Millionen von Menschen betroffen, von denen weder ein Anfangsverdacht oder gar der Verdacht einer schweren Straftat ausgeht.
Vielmehr schlägt der DAV vor, dass die Bürger- und Freiheitsrechte gerade nach den Anschlägen aktiv verteidigt werden müssen. „Die Gesellschaft muss insbesondere jungen Menschen die Werte der Freiheitsrechte vermitteln“, so Schellenberg.