Unsachliche Werbung mit „Dream Girls“

Je nach Klientenkreis könnte die Werbeidee eines Kölner Anwalts durchaus verfangen. Er verschickte an einige seiner Mandanten vorletztes Jahr den den erotisch angehauchten Dream Girls Bildkalender 2014 (Amazon Partner Link) als Präsent. Das brachte ihm allerdings Ärger mit der Anwaltskammer ein. Diese beanstandete die Werbung als standeswidrig.

Die Richter am Anwaltsgericht Köln hatten auf die Beschwerde des Anwalts dann ebenfalls Gelegenheit, den Kalender inhaltlich zu prüfen. Dabei machten sie in ihrem Beschluss deutlich, dass sie sich der „Schönheit der Bildmotive“ durchaus nicht verschließen, stufte die Werbung aber dennoch als „plakativ reklamehaft und auf eine Effekthascherei“ gerichtet ein.

Anwälte seien aber verpflichtet, „sachlich“ zu werben – was hier nicht mehr der Fall sei. Übliche Kalender hält das Anwaltsgericht als Kundengeschenk aber für zulässig (Aktenzeichen 10 EV 490/14).

Bericht in der Legal Tribune Online