Grundlos gebremst

Wer im Straßenverkehr grundlos bremst, haftet bei einem Unfall mit, und zwar in Höhe von 30 Prozent. Im Falle einer grundlosen Bremsung gilt nämlich die übliche Vermutung gerade nicht, nach der der Auffahrende den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat oder unaufmerksam war. Das ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts München.

In dem entschiedenen Fall stand fest, dass die Fahrerin eines Mercedes nur deshalb plötzlich stoppte, weil sie glaubte, sie habe sich verfahren. In ihr Fahrzeug rauschte ein VW Golf, dessen Halterin ihren kompletten Schaden erstattet haben wollte.

So weit wollte das Amtsgericht München aber nicht gehen. Es hält eine Mithaftungsquote des Vorausfahrenden in Höhe von 30 % für angemessen, da dieser eine Gefährdungssituation geschaffen habe. Den Löwenanteil muss aber der Auffahrende selbst zahlen, weil er nach der Straßenverkehrsordnung sein Fahrzeug auch in unvorhergesehenen Situationen jederzeit sicher abbremsen können muss (Aktenzeichen 345 C 22960/13).