Eckige Klammern

Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht hat einen Durchsuchungsbeschluss erlassen und unterschrieben. Die Begründung des Beschlusses lautet wie folgt:

Dem Beschuldigten wird Folgendes zur Last gelegt:

<> Bl. 38

Zeitpunkt des Datenzugriffs war 22:53 Uhr.

Zu diesem Zeitpunkt <> Bl. 7

< < >> Bl. 7

und zwar <> Bl. 8

Diese IP-Adresse konnte dem Beschuldigten zugeordnet werden.

Der Beschuldigte <> Bl. 11

Wie man unschwer erkennen kann, scheint es bei diesem Gericht Aufgabe der Geschäftsstellenmitarbeiterin zu sein, die von der Richterin (mit Bleistift) umklammerten Textpassagen aus der Ermittlungsakte zusammenzuschreiben. In den späteren Ausfertigungen des Beschlusses, welche die Richterin aber nicht unterschreibt, stehen diese Zitate dann drin.

Man kann sich fragen, wer bei dem betreffenden Gericht die Beschlüsse wirklich formuliert. Aber Scherz beiseite, es handelt sich hier um eine richterliche Entscheidung, die Grundrechte außer Kraft setzt. Sie steht natürlich auch nicht im luftleeren Raum, sondern sie muss auch vom Beschwerdegericht und später vom Strafrichter überprüfbar sein. Da sollte dann schon wenigstens Gewissheit darüber bestehen, was die Richterin tatsächlich angeordnet hat.

Ich habe Beschwerde eingelegt.