Edathy liegt taktisch richtig

Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy hat heute vor dem Landgericht Verden ein Geständis abgelegt. Über seinen Anwalt räumte er ein, mit seinem Dienst-Notebook kinderpornografische Seiten aufgesucht und Inhalte heruntergeladen zu haben.

Die Erklärung war sicher auch taktisch motiviert: Das Verfahren gegen Edathy wurde sogleich eingestellt. Edathy zahlt 5.000 Euro an den Kinderschutzbund. Edathy beugte sich mit seiner Erklärung dem Druck der Staatsanwaltschaft Hannover. Diese hatte die Einstellung davon abhängig gemacht, dass der Ex-Politiker ein glaubwürdiges Geständnis ablegt. Ohne Zustimmung der Strafverfolger kann das Gericht ein Verfahren nicht einstellen.

Ein Geständnis ist keineswegs Voraussetzung für eine Einstellung. Das habe ich schon in diesem Beitrag erläutert. Dass Edathy sich darauf einlässt, ist allerdings schlau. Offensichtlich sind die Richter am Landgericht Verden bereit, sich nicht vom Namen des Angeklagten und dem Rummel leiten zu lassen, der mit dem Verfahren bisher verbunden war.

Vielmehr haben sie bereits früh dargelegt, dass es nicht um viel verbotenes Material geht und Edathy nicht vorbestraft ist. Eine Einstellung liegt deshalb durchaus im Bereich des Möglichen. Jedenfalls mehr als die so oft beschworene Freiheitsstrafe, die sich irgendwo auf die Obergrenze von zwei Jahren zubewegt, die für Edathys Delikt gilt.

Allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass bei ein paar kinderpornografischen Bildern stets eine Einstellung einfach zu erreichen ist. Eine große Zahl Amtsgrichter, die normalerweise über solche Fälle entscheiden (Edathys Fall kam nur wegen „besonderer Bedeutung“ ans Landgericht), lehnen Einstellungen und sogar Geldstrafen für solche Delikte grundsätzlich ab. Ob es dann letztlich wirklich so heftig kommt, ist natürlich oft eine andere (Beweis-)Frage. Es hängst natürlich auch davon ab, wie ein Angeklagter sich verteidigt. Edathy jedenfalls kann mit dem Ergebnis zufrieden sein. Denn es rückt sein Vergehen wieder in einen vernünftigen Maßstab.

Bestraft ist er ohnehin schon genug.