Keine Ohrlöcher beim Apotheker

+++ Im Vorfeld der Blockupy-Proteste am 18. März in Frankfurt erkundigt sich der Staatsschutz bei Busunternehmen, wer die Fahrzeuge für wie viele Reisende angemeldet hat und wann mit einer „Ankunft“ zu rechnen ist. Einige Reiseveranstalter haben schon kalte Füße bekommen und die Busverträge gekündigt, berichtet die Frankfurter Rundschau. +++

+++ Wegen eines Parkremplers sollte ein Düsseldorfer 52,5 Jahre auf seine Fahrerlaubnis verzichten. Der zuständige Amtsrichter verhängte in einem Strafbefehl eine Sperre von 630 Monaten. Der Betroffene hätte erst wieder mit 101 Jahren Auto fahren dürfen. Wie sich herausstellte, hatte sich der Staatsanwalt im Antrag vertippt, der Richter merkte nichts. Am Ende wurde das Verfahren eingestellt. +++

+++ Der Bezahlsender Sky hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn ein Gastwirt ohne besondere Lizenz in seinem Lokal die Übertragung eines Fußballspiels zeigt – sofern es sich um eine „geschlossene Gesellschaft“ (hier: Dartrunde und Skatclub) handelt. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. +++

+++ Ein Apotheker darf nicht für das Stechen von Ohrlöchern werben, hat das Landgericht Wuppertal entschieden. Apotheken sei es gesetzlich nur erlaubt, „übliche“ Dienstleistungen anzubieten. Ohrlöcher gehören laut dem Gericht nicht dazu. +++

+++ Ein Schalker Fußballfan muss für anderthalb Jahre ins Gefängnis. Sein Vergehen: Er hat gemeinsam mit anderen Ultras bei einem Heimspiel zwölf Seenotrettungsfackeln gezündet. Dadurch, so das Landgericht Essen, seien Leben gefährdet worden. +++

+++ Zwei deutsche Sprayer sind in Singapur zu neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Außerdem sollen sie je drei Stockschläge auf den nackten Hintern erhalten. +++