Der NPD-Verbotsantrag des Bundesrates steht derzeit auf wackeligen Beinen. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern Belege gefordert, dass in den Verbotsantrag keine Erkenntnisse von V-Leuten eingeflossen sind. An der Rolle der V-Leute war schon der letzte Verbotsantrag im Jahr 2003 gescheitert.
Die Innenminister hatten dem Verfassungsgericht sogenannte „Testate“ vorgelegt. Es handelt sich hierbei wohl um eine Art eidesstattlicher Versicherung. Die NPD hatte jedoch bestritten, dass die Zusicherungen der Wirklichkeit entsprechen. Überdies befürchtet die rechte Partei, dass ihre Anwälte nicht ohne Überwachung mit der Parteispitze sprechen können. Ein faires Verfahren sei nicht gewährleistet, so lange die Länder die Prozessstrategie der Partei mit ihren Geheimdiensten ausforschen.
Das Gericht möchte jetzt echte Belege haben. Es wird interessant, ob und inwieweit die Behörden ihrerseits nun tatsächlich Farbe bekennen. Jedenfalls sieht es so aus, als würde derzeit ein „vergessener“ V-Mann reichen, um den Verbotsantrag zu Fall zu bringen (Aktenzeichen 2 BvB 1/13).