Nach einer Kontoauflösung darf eine Bank keine Gebühr verlangen, wenn sie das Restguthaben des Kunden auf dessen neue Bankverbindung überweist. Eine Sparkasse in Thüringen wollte dafür 10,24 Euro berechnen.
Die ordnungsgemäße Abwicklung einer Bankverbindung sei Pflicht jedes Kreditinstituts, urteilt das Thüringer Oberlandesgericht. Dazu gehöre, das Guthaben kostenfrei auf das neue Konto des Kunden zu übertragen. Auf eine Barauszahlung muss der Kunde sich laut dem Gericht nicht verweisen lassen. Diese sei unüblich und für den Kunden unzumutbar.
Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (Aktenzeichen 1 U 541/14).