Keine Akte für Beckedahl

Das Landesverrats-Verfahren hat ein Ende. Der Generalbundesanwalt – wer auch immer das im Moment sein mag – hat die Ermittlungen eingestellt, wie sich aus dieser kargen Pressemitteilung ergibt.

Interessant ist allerdings, dass Markus Beckedahl und Andre Meister bislang noch keine Akteneinsicht erhalten haben. Beckedahl schreibt heute, die Akteneinsicht werde derzeit unter Berufung auf Verschlusssachen in den Akten verweigert.

Dass zum jetzigen Zeitpunkt die gesamte Akte noch zurückgehalten wird, ist mit der Strafprozessordnung nicht vereinbar. Spätestens mit Abschluss der Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft den Verteidigern Akteneinsicht gewähren. Das ergibt sich aus § 147 Abs. 2 StPO. Danach sind Einschränkungen der Akteneinsicht eben nur bis zum Abschluss der Ermittlungen zulässig.

Dass die Ermittlungen tatsächlich abgeschlossen sind, ergibt sich wiederum aus der Tatsache der Verfahrenseinstellung. Bevor ein Staatsanwalt ein Verfahren einstellen kann, muss er ausdrücklich in der Akte den Abschluss der Ermittlungen vermerken.

Die komplette Versagung von Akteneinsicht zum jetzigen Zeitpunkt ist damit juristisch fragwürdig. Aber das ist ja nun wirklich nichts Neues im Fall netzpolitik.org.