Im law blog stehen etliche Beiträge, in denen ich mich mit fragwürdigen Vorladungen der Polizei beschäftige. Diese erwecken gern den falschen Eindruck, der Beschuldigte müsse auf der Wache oder dem Kommissariat erscheinen. Dass er hierzu nicht verpflichtet ist und schon gar nichts sagen muss, wird gern nach Kräften verschleiert.
Zu meiner Überraschung stelle ich fest, es geht auch anders. Nämlich in einem Schreiben, welches das Landespolizeipräsidium Saarbrücken an einen meiner Mandanten geschickt hat. Zwar ist der Brief auch als „Vorladung“ überschrieben. Aber ansonsten klingt er angenehm anders:
Wir bitten Sie, bei unserer Dienststelle vorzusprechen. Falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitten wir um eine neue Terminvereinbarung. Falls Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen wollen, bitten wir um Mitteilung. … Beschuldigte sind bei der Vernehmung nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen.
Davon können sich andere Polzeibehörden aber echt mal eine Scheibe abchneiden.