Gericht bestraft sich selbst

+++ Das Bundesverfassungsgericht bestraft sich selbst: Weil die Richter mehr als fünf Jahre für die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde brauchten, erhält eine Frau eine Entschädigung von 3.000 Euro. Mindestens 30 Monate war das Verfahren unbearbeitet geblieben, weil sich zwei Kammern nicht über die Zuständigkeit einigen konnten. Diese Verzögerung war unnötig, entschied jetzt die Beschwerdekammer des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen 1 BvR 2781/13 – Vz 11/14). +++

+++ Das Verwaltungsgericht Köln hält es in einem Urteil für unzulässig, Flüchtlinge nach Ungarn zurückzuschicken. Begründet wird dies mit der Unmenschlichkeit, die Flüchtlinge in Ungarn erwartet. +++

+++ Der Epresser von Uli Hoeneß ist in der Neuauflage seines Prozesses zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das ursprüngliche Urteil des Landgerichts München – drei Jahre neun Monate – wegen überzogener Härte aufgehoben. +++

+++ Gerichte müssen mindestens 15 Minuten warten, wenn sich ein Verteidiger verspätet. Darauf weist das Kammergericht Berlin in einer aktuellen Entscheidung hin. Das Amtsgericht hatte in einer Bußgeldsache den Einspruch des Betroffenen verworfen, der selbst nicht erscheinen musste. +++