Beweisaufnahme mit „Frauentausch“

Sage noch einer, das Trash-TV sei zu gar nichts gut. Es taugt sogar als Beweismittel vor Gericht, wie jetzt das Verwaltungsgericht Berlin demonstrierte. Die Richter versagten einer Berlinerin das Wohngeld, weil sie beim Antrag getrickst hatte. Heraus kam das durch eine Folge der Reality-Show „Frauentausch“.

Die Klägerin beantragte Wohngeld für sich und zwei Kinder. Eine Mitarbeiterin des Wohngeldamtes entpuppte sich als Kennerin verschiedener einschlägiger Formate. Sie erkannte nämlich die Klägerin wieder, die schon öfter in solchen Shows zu sehen war. In der Programmankündigung zu dieser Folge hieß es seinerzeit, die Klägerin habe ihren (jetzigen) Vermieter über eine Partnervermittlung kennengelernt, und für beide sei es „die ganz große Liebe“. Diese mögliche Partnerschaft stünde aber juristisch dem Wohngeld entgegen.

Auf Nachfrage des Wohngeldamtes teilte die Produktionsfirma mit, die Klägerin und ihr Vermieter hätten sich sowohl im Casting als auch während der Dreharbeiten im Juni 2011 als Lebenspartner vorgestellt. Das Wohngeldamt lehnte daraufhin den Wohngeldantrag wegen Missbrauchs ab.

Vor Gericht behauptete die 48 Jahre alte Klägerin zwar, sie habe mit dem Vermieter nur eine Wohngemeinschaft. In der Sendung „Frauentausch“ habe sie nur so getan, als laufe da was mit dem Vermieter.

Das Gericht glaubte letztlich eher dem Fernsehen als der Klägerin. Es verneinte den Wohngeldanspruch (Aktenzeichen VG 21 K 285.14).