Heimliche Aufnahmen

Weil er den Sex mit einer Bekannten heimlich filmte und die Aufnahmen an Freunde weitergab, ist ein 21-jähriger Kundenberater vom Amtsgericht München zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden.

Der Mann hatte eine 18-Jährige über Facebook kennengelernt. Nach einem Treffen auf einem Münchner Bahnhof mieteten sie ein Hotelzimmer. Der 21-Jährige filmte das Geschehen heimlich mit seinem Handy. Später leitete er das Video an Dritte weiter. Unter anderem landete der Film dann auch im Internet.

Einen Monat nach dem Treffen nahm der 21-Jährige wieder Kontakt mit der jungen Frau auf. Er drohte, ihr Leben zu zerstören, indem er das Video an ihren Vater schickt. Gegen Sex sei er aber bereit, den Film zu löschen. Es kam aber zum Streit. Der 21-Jährige fasste die junge Frau lediglich an der Hüfte an und versuchte, sie an den Brüsten zu berühren.

Das Gericht bejahte unter anderem eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB) und die Verbreitung pornografischer Schriften (§ 184 StGB). Die Strafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Der Täter zahlt 2.000 Euro an die Geschädigte und absolviert einen Kurs über korrektes Verhalten im Internet.