Ein Rechtsanwalt aus Hamm steht wegen eines kuriosen Vorwurfs vor Gericht. Er soll für seinen Mandanten vor Gericht kein Urteil erstritten, sondern die Entscheidung selbst geschrieben haben.
Die Anklage geht davon aus, dass der Anwalt sich nicht richtig um den Auftrag kümmerte, den er von einem gekündigten Arbeitnehmer erhalten hatte. Der Mandant wollte nach einer Kündigung seinen Restlohn einklagen. Das war im Jahre 2011.
Nach etlichen erfolglosen Rückfragen des Mandanten soll der Anwalt diesem ein Urteil des Arbeitsgerichts geschickt haben. Darin bekam der Kläger recht, und später erhielt er sogar eine Anzahlung von 360 Euro auf die Klageforderung – angeblich kam das Geld auch aus der Privatkasse des Rechtsanwalts.
In den Fokus geriet der Anwalt auch erst, nachdem gegen seinen Mandanten ein Strafverfahren lief. Der Mandant hatte nämlich das „Urteil“ ans Arbeitsgericht geschickt, wo man allerdings nichts davon wusste.
In erster Instanz wurde der Anwalt wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Im Berufungsprozess, der am Mittwoch begann, beteuert der Anwalt weiter seine Unschuld. Die Staatsanwaltschaft will dagegen eine härtere Strafe. Ein Urteil wird wohl im November gefällt (Bericht 1, Bericht 2).