Nur mit Mütze

Ein unbedachter Lacher soll einem Amerikaner zum Verhängnis geworden sein. Während der Richter eine Strafe von einem Jahr Gefängnis verkündete, soll der Angeklagte Ramon Achoa gelacht haben. Das wiederum erboste den Richter – er verdoppelte das Strafmaß.

Zu Recht, befand ein Berufungsgericht in Kalifornien. Hier in Deutschland wäre das kaum möglich. Gerichte können ihre verkündete Entscheidung, insbesondere Urteile, grundsätzlich nicht nachträglich ändern.

Auch das Verhalten des Angeklagten vor dem Urteil sollte an sich keine Rolle spielen. Es geht ja um die Straftat, nicht um Fleiß- und Wohlverhaltenspunkte in der Hauptverhandlung. Die sogenannte Ungebühr, also nicht akzeptables Verhalten im Gericht, kann ein Richter mit gesonderten Ordnungsgeldern oder Ordnungshaft ahnden.

So ganz gelingt die Trennung aber nicht immer. Auch Richter sind halt nur Menschen.

Ich erinnere mich an einen Angeklagten, der sich partout weigerte, seine Schiebermütze im Gerichtssaal abzunehmen. Nach hitzigen Diskussionen ließ ihn der Richter gewähren. Am Ende stand allerdings eine etwas merkwürdige Freiheitsstrafe: sechs Monate und eine Woche. Unschwer zu erraten, wofür es die Woche gab.

Die Woche kriegten wir allerdings in der Berufung weg. Der Mandant erschien auf mein inständiges Drängen ohne Mütze.