Der Routerzwang ist Geschichte: Internetanbieter können ihre Kunden künftig nicht mehr zwingen, von ihnen vorgeschriebene Modems und Router zu benutzen. Der Bundestag verabschiedete gestern ein entsprechendes Gesetz.
Die neuen Regeln definieren, bis wohin die „Macht“ der Anbieter reicht: bis zur Netzanschlussdose. Dahinter darf dem Kunden künftig nicht mehr vorgeschrieben werden, welche Geräte er benutzt. Konkret werden die Anbieter verpflichtet, dem Kunden auf dessen Wunsch die Zugangsdaten für das Netz zu sagen, so dass diese sich auch mit kompatiblen Geräten anderer Hersteller können.
Das Gesetz soll sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten. Zunächst muss das Paket aber noch durch den Bundesrat, der aber nicht zustimmungspflichtig ist.