„Shariah Police“ machte sich nicht strafbar

Wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot in der Öffentlichkeit waren in Wuppertal einige Salafisten angeklagt. Sie waren in der Stadt mit handelsüblichen Warnwesten patroulliert, welche die Aufschrift „Shariah Police“ trugen. Das Landgericht Wuppertal hat die Anklage heute allerdings gar nicht zur Verhandlung zugelassen.

Die Westen sind nach Auffassung des Gerichts keine Uniformen oder gleichartige Kleidungsstücke, wie sie das Verbot im Versammlungsgesetz voraussetzt. Die Richter verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das eine zurückhaltende Auslegung verlangt. Eine Uniform müsse als „Symbol organisierter Gewalt“ erkennbar sein. Das sei der Fall, wenn die Kleidung erkennbare Bezüge zur Bekleidung historisch bekannter militanter Gruppen aufweise. Insgesamt müsse das Tragen geeignet sein, „suggestiv-militante Effekte“ auszulösen.

Das alles sei bei einer Warnweste nicht der Fall. Vor Gericht muss sich nun zunächst lediglich ein Kopf der Gruppe verantworten, dem vorgeworfen wird, die Aktion nicht angemeldet zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat erklärt, wegen der heutigen Niederlage vor das Oberlandesgericht zu ziehen.