Bayern macht MPU zum Regelfall

Verurteilte Alkoholsünder müssen in Bayern ab sofort damit rechnen, dass ihre Fahrerlaubnis erst nach einer MPU („Idiotentest“) wiederbekommen. Bisher ist eine MPU erst ab 1,6 Promille der Regelfall. Hiervon rückt der Verwaltungsgerichtshof München nun komplett ab.

In einem jetzt veröffentlichten umfangreichen Grundsatzbeschluss vom 17. November 2015 heißt es, jede strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis führe dazu, dass die Führerscheinstelle eine Begutachtung anzuordnen hat. Das kann in der Praxis bedeuten, dass Autofahrer schon dann zur MPU müssen, wenn sie deutlich unter der bisherigen 1,6-Prommille-Grenze auffällig geworden sind. Im Extremfall, zum Beispiel bei Ausfallerscheinungen, können jetzt möglicherweise schon 0,3 Promille für eine MPU reichen, sofern es zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommt.

Das Gericht hat die Revision zugelassen (Aktenzeichen 11 BV 14.2738).