Eine Frau bekommt nun doch kein Schmerzensgeld, weil sie sich wegen einer fehlenden Toilette in einem Regionalsverkehrszug der Bahn in die Hose machte. Das Landgericht Trier hob nun eine frühere Entscheidung des Amtsgerichts auf, das der Frau 200 Euro als Entschädigung zugesprochen hatte.
Unstreitig in dem Prozess war, dass es in der Regionalbahn zwischen Koblenz und Trier Toiletten gab. Von denen aber keine funktionierte. Dass die Reisende ihrem Handrang letztlich nachgeben musste, wertete das Amtsgericht als Pflichtverletzung der Bahn. Ein Zug ohne funktionierendes Klo sei eine Pflichtverletzung, lautete das Urteil.
Die Richter am Landgericht sehen die Sache differenzierter. Sie lassen in ihrem Urteil ausdrücklich die Frage offen, ob in einem Regionalzug für Kunden eine Toilette nutzbar sein muss. Vielmehr, so das Gericht, sei letztlich doch „eigenverantwortliches Handeln“ der Frau ausschlaggebend für das Malheur gewesen. Zwischen Koblenz und Trier gebe es 29 Haltestellen. „Unter bestimmten Umständen kann es Reisenden zugemutet werden, den Zug zu verlassen und die Reise nach einem Toilettengang mit der nachfolgenden Bahn fortzusetzen“, zitiert die Rheinische Post aus dem Urteil.