Urteil gegen Middelhoff rechtskräftig

Der frühere KarstadtQuelle-Chef Thomas Middelhoff muss in Haft. Das gegen ihn verhängte Urteil von drei Jahren Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf Middelhoffs Revision gegen das Urteil des Landgerichts Essen als unbegründet.

Middelhoff stand nicht wegen seiner Managerleistungen vor Gericht, sondern wegen Spesenbetrugs und damit verbundener Umsatzsteuerhinterziehung. Middelhoff soll zwischen November 2005 und Februar 2009 in 26 Fällen KarstadtQuelle Kosten in Höhe von rund 300.000 Euro aufs Auge gedrückt haben, die rein privat veranlasst waren oder zu anderen Mandaten Middelhoffs gehörten. Es ging um Charterflüge, Hotelübernachtungen und Limousinenservice. Außerdem soll Middelhoff eine Festschrift für einen Mentor privat beauftragt, aber über KarstadtQuelle (später Arcandor) abgerechnet haben. Die Festschrift kostete rund 180.000 Euro.

Middelhoff saß schon fünf Monate in Untersuchungshaft, bevor das Landgericht Essen seinen Haftbefehl außer Vollzug setzte (Aktenzeichen 1 StR 209/15).