Vitamin B im Loveparade-Prozess

In zwei Schadensersatzprozessen wegen des Unglücks bei der Loveparade im Jahr 2010 kommt es zu eimem Richterwechsel. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Duisburg ist befangen und muss ausgewechselt werden, so das Oberlandesgericht Düsseldorf.

In den Verfahren verklagen Loveparade-Opfer unter anderem die Stadt Duisburg auf Schadensersatz. Die Stadt Duisburg hatte in dem Prozess Rechtsgutachten einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei vorgelegt, um die Ansprüche abzuwehren. Einer der Chefs dieser Anwaltskanzlei ist mit der Vorsitzenden Richterin verheiratet.

Die Richterin selbst betrachtete sich deswegen nicht für befangen, das OLG Düsseldorf sieht dies anders. Auch wenn der Ehemann der Richterin selbst nicht direkt an den Gutachten mitgeschrieben habe, gebe es eine „berufliche Nähe“ (und damit ist sicher auch eine wirtschäftliche Nähe gemeint) zu den Verfassern. Schon das könne eine Konflitksituation für die Richterin begründen und ein unparteiisches Urteil erschweren.

Mit einem Tick mehr Sensibilität hätte die Richterin diese Schlussfolgerung wohl auch selbst ziehen können (Aktenzeichen I – 11 W 53/15 und I – 11 W 54/15).