Knast statt GEZ

Weil sie die Zahlung der Rundfunkgebühren konsequent verweigert, sitzt eine Frau aus Thüringen mittlerweile im Gefängnis. Und das seit dem 4. Februar. Bleibt sie hart, kann sie mit einer Entlassung erst nach sechs Monaten rechnen, wenn die Höchstgrenze der Erzwingungshaft abgelaufen ist.

Vorher bleibt der 46-Jährigen allerdings jederzeit die Möglichkeit, wegen 190 Euro rückständiger Rundfunkgebühren die eidesstaatliche Versicherung abzugeben, berichtet die Welt. Natürlich könnte sie den Betrag auch zahlen. Das aber will sie partout nicht, weil sie meint, dass sie damit die Rechtmäßigkeit der GEZ-Gebühr (heute: Haushaltsabgabe) anerkennt.

Obwohl die Betroffene nach eigenen Angaben viel liest und auch jede Menge Feedback auf ihre Aktion erhält, hat ihr bislang anscheinend niemand erklärt bzw. erklären können, dass sie sich vielleicht besser im Vorfeld hätte wehren sollen. Zum Beispiel, indem sie gegen die Gebührenbescheide Widerspruch einlegt oder klagt. Auf diesem Weg hätte sie versuchen können, das für sie zuständige Gericht davon zu überzeugen, dass die GEZ-Gebühren unzulässig sind. (Auch wenn in letzter Zeit so gut wie alle Gerichte die Haushaltsabgabe für rechtmäßig halten.)

Aber erst mal nichts tun und dann ganz am Schluss gegen die Vollstreckung aufzubegehren, ist wirklich der falscheste Weg. Da hilft es auch nichts, sich auf Robin Hood zu berufen. Für die jetzt zuständigen Vollstreckungsgerichte ist es nämlich völlig egal, ob es um die festgesetzte Haushaltsabgabe geht oder einen Vollstreckungsbescheid von Vodafone oder dem Otto-Versand.

„In Internetforen kursieren viele Falschinformationen, bei denen ich als Jurist schmunzeln muss“ wird der in dem Beitrag erwähnte Rechtsanwalt zitiert. „Die Grenzen des Rechtsstaates müssen schon eingehalten werden.“ Man kann nur hoffen, dass sich diese Erkenntnis auch mal bis in die JVA Chemnitz rumspricht, wo die 46-Jährige nun ihre Tage verbringt.