Aus einer Strafanzeige der Polizei zitiere ich den abschließenden Ermittlungsbericht. Dieser belegt kriminalistischen Scharfsinn höchster Güte:
Der Beschuldigte war Fahrer zur Unfallzeit, auch wenn die Zeugen den Fahrer nicht beschreiben können. Hätte der Beschuldigte den Pkw einer anderen Person zur Verfügung gestellt, hätte er dies mitteilen können, statt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Stattdessen wurde sogar ein Rechtsanwalt eingeschaltet.
Keine Angaben zur Sache. Rechtsanwalt. Damit wäre wohl alles bewiesen. Es sei denn natürlich, der Staatsanwalt schmunzelt nach der Lektüre ebenso wie ich und stellt das Verfahren ein. Dafür spricht auch eine gewisse Erfahrung. Meine.