Er heißt Ben, und er ist Deutschlands letzter Zirkusbär. Besser: Er war es. Denn Ben wird eine Rückkehr in die Manege wohl erspart bleiben. Der Verwaltungsgerichtshof München bestätigte heute in einer Eilentscheidung, dass das Ordnungsamt Ben bei seinem letzten „Gastspiel“ im niederbayerischen Plattling beschlagnahmen durfte.
Grund für das Eingreifen der Behörden war, dass Ben in dem Reisezirkus wiederholt über Stunden und Tage in einer dunklen, engen Box des Transportanhängers gehalten wurde. Hierbei wurde der Bär weder versorgt noch betreut. Die Missstände hatten Tierschützer bei den Behörden angezeigt. Bei der Überprüfung von Bens Situation ergab sich auch, dass das mobile Freigehege des Bären nicht ausreichend gesichert war.
Der Bär sei durch die reizarme Haltung in völliger Dunkelheit erheblich vernachlässigt worden, befinden die Richter. Mangels anderweitiger Anhaltspunkte bestehe die Gefahr, dass der Zirkus es auch künftig nicht anders halten werde. Von daher sei es zulässig, dem Zirkus das Tier wegzunehmen. Hinzu kämen auch Sicherheitsbedenken wegen des mangelhaften Geheges.
Ben bleibt also weiter in einer behördlichen Auffangstation, wo er ausreichend versorgt wird und Freilauf hat. Der Zirkus kann jetzt noch das Hauptsacheverfahren vor Gericht betreiben (Aktenzeichen 9 CS 16.539).