„Können vier Polizisten irren und mit ihrem Irrtum einen Angeklagten hinter Gitter bringen?“ Diese Frage stellt die Märkische Allgemeine in einem Prozessbericht. Die Antwort gibt es auch: Das geht – hier aber nur fast. Denn ein Gutachter deckte zumindest in zweiter Instanz auf, dass die Beamten die Unwahrheit gesagt hatten.
Es ging um die Festnahme eine Mannes wegen Drogenhandels. Die Beamten hatten behauptet, der Verdächtige sei mit seinem Auto auf der Flucht absichtlich auf sie zugefahren, obwohl ihr Auto bereits gestanden habe. Der Angeklagte beteuerte dagegen, er habe gar nicht gewusst, dass es sich um Polizisten handelte. Außerdem sei ihr Fahrzeug auch noch gefahren, so dass er einfach nicht ausweichen konnte.
Erst ein eigenes Gutachten, das der Angeklagte in zweiter Instanz vorlegte, entlarvte die Angaben der Polizisten als falsch. So könne sich der Unfall nicht zugetragen haben, lautete das Fazit des Sachverständigen. Das Polizeiauto habe keinesfalls gestanden. Am Ende kriegte der Angeklagte vom Landgericht Potsdam noch anderthalb Jahre wegen Drogenhandels – auf Bewährung. Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hatte zunächst auf zweieinhalb Jahre Haft befunden, die nicht mehr zur Bewährung hätten ausgesetzt werden können.