Das Bundesverfassungsgericht rettet den Hip-Hop. Klingt theatralisch, passt aber dennoch auf eine aktuelle Entscheidung aus Karlsruhe. Die Richter rügen nämlich den Bundesgerichtshof, der das „Sampling“ als Urheberrechtsverletzung eingestuft hatte. Hintergrund ist der seit vielen Jahren dauernde Rechtsstreit zwischen dem Komponisten Moses Pelham und der Band Kraftwerk. Pelham hatte für einen Song von Sabrina Setlur kurze Tonschnipsel von Kraftwerk ungefragt verwendet.
Der Bundesgerichtshof war der Meinung, selbst kürzeste Musiksequenzen dürften nicht einfach übernommen werden, ohne dass dafür ein Lizenzvertrag geschlossen und gezahlt wird. Oder der Künstler muss die Tonfolge selbst nachspielen. Beides wird aber der (neuen) Kunstform des Hip-Hop nicht gerecht, sagen die Verfassungsrichter. Sie machen deutlich: Neue Kunstformen haben ihre Existenzberechtigung, die Kunstfreiheit schützt sie ebenso wie etablierte Ausdrucksformen. Deshalb müsse hinreichend berücksichtigt werden, dass Sampling, also die Verwertung fremder Musik in einem neuen Werk, ein stilprägendes Element des Hip-Hop ist.
Der Bundesgerichtshof muss den Rechtsstreit nun noch einmal entscheiden (Aktenzeichen 1 BvR 1585/13).