Die drei Möglichkeiten

An einem kleinen Amtsgericht im Bergischen ging es vor einigen Tagen um eine alltägliche Sache. Meiner Mandantin wurde vorgeworfen, sie habe am Steuer ihres Wagens ihr Handy benutzt.

Als einziger Zeuge sagte Polizeikommissar K. aus. Eine schwerpunktmäßige Kontrolle sei es gewesen, erzählte er. Er stand am Fahrbahnrand, schaute in die Autos und gab seinen Kollegen per Funk die mutmaßlichen Verkehrssünder durch. Die Kollegen standen rund 120 Meter weiter an einer Bushaltestelle.

An meine Mandantin konnte sich der Beamte nicht erinnern. Aber ganz sicher war er sich, dass er als gewissenhafter Beamter nur Leute aufschreibt, „die eindeutig gegen das Handyverbot verstoßen“. Entweder, und jetzt zählte er auf, weil sie das Handy ans Ohr halten. Weil sie drauf tippen. Oder weil sie das Mobiltelefon deutlich erkennbar in der Hand halten. Nur dann wird ein Fall draus, sagte der Beamte. „Zweifelsfälle führen bei mir nicht zu einer Anzeige.“

Ich fragte höflich, ob es denn denkbar sei, dass meine Mandantin ihr Handy nur in der Hand gehalten habe. „Gut möglich“, erwiderte der Beamte, „das ist ja eine der drei Möglichkeiten“. Tja, da war die Verhandlung auch schon zu Ende, denn die Richterin bot die von uns angestrebte Einstellung des Verfahrens an.

Das tat sie aus guten Gründen. Auch wenn die Rechtsprechung zu Handyfällen ziemlich bunt durcheinandergeht, ist eines doch klar: Wenn das Handy nur in der Hand gehalten wird, reicht das für ein Bußgeld gerade nicht aus. Das ergibt sich ja schon daraus, dass § 23 StVO ausdrücklich nur die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer untersagt. Ein gewisser Bezug zur Funktion des Geräts muss also mit dem Halten verbunden sein. Ohne diesen Bezug in Form einer „Benutzung“ gibt es eben (noch) kein Bußgeld.

Aber anscheinend kommt der Beamte mit seiner persönlichen Sicht, dass auch das Halten des Handys schon verboten ist, ganz gut klar. Immerhin hatte er betont, diese Handykontrollen mache er so schon anderthalb Jahre. Möchte nicht wissen, wie vielen Betroffenen er mit seiner amtlichen Autorität dazu gebracht hat, das Bußgeld anzunehmen, weil sie ja sowieso nichts dagegen tun können.