Gezielte Tötung durch einen Roboter

Die Polizei in Dallas hat den Hauptverdächtigen für das Massaker getötet. Der Mann hatte sich verschanzt und länger mit der Polizei verhandelt. Zu Tode kam er dann auf bemerkenswerte Art und Weise, wie man in der New York Times nachlesen kann:

The police killed the suspect using an explosive delivered by a robot.

Der Verdächtige wurde also mit einem ferngesteuerten Sprengsatz in die Luft gesprengt. Das ist für mich ein polizeiliches Einsatzmittel, von dem ich bisher so nicht gehört habe. Ich weiß nur von Robotern, die die zur Aufklärung oder Bergung eingesetzt werden können. Aber nicht zur gezielten Tötung.

Insgesamt klingt das für mich so, als würde der bislang so ferne Drohnenkrieg auf die amerikanische Straße verlagert. Und vor allem klingt es nicht nach einem Werkzeug, das in der momentanen Situation zur Deeskalation in den USA beitragen könnte. Warten wir mal den Aufschrei ab, wenn der erste (schwarze) Unschuldige von so einem Roboter vaporisiert wird.

Der aktuelle Vorfall wird sicherlich dafür sorgen, dass sich auch die deutsche Polizei für solche Produkte interessiert, wenn sie es nicht schon tut. Rechtlich ist sogar schon der Rahmen teilweise gespannt. Das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) untersagt den Einsatz von „Explosivstoffen“ nicht unbedingt. Es müssen nur die Vorschriften über den Schusswaffengebrauch entsprechend angewendet werden.

Eine gezielte Tötung ist danach allerdings grundsätzlich unzulässig (§ 12 UZwG):

Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.

Eine gezielte Tötung ist nur zulässig, um eine konkrete Lebensgefahr für andere abzuwenden. Die gezielte Tötung eines Verdächtigen, der sich alleine verschanzt hat, ist also nicht zulässig, bloß weil man nicht abwarten will. Aber sie könnte zulässig sein, wenn man davon ausgehen muss, dass der Betreffende selbst noch Sprengsätze zünden könnte, welche die Polizisten vor Ort gefährden.

Am Ende wäre es, wie so oft bei Fragen der Verhältnismäßigkeit, eine schwierige Abwägungsfrage. Noch komplizierter wird es, wenn der Sprengroboter ganz oder teilweise von künstlicher Intelligenz gesteuert wird. Klingt zu sehr wie Zukunftsmusik? Für mich seit heute nicht mehr.