Für eines hat es gereicht

Das Gericht hat mich

a) nicht rechtzeitig als Verteidiger zum Verhandlungstermin geladen;

b) bislang keine Akteneinsicht gewährt, damit ich mich mal in die Sache einarbeiten kann.

Aber für eines hat es schon gereicht. Nämlich eine umfassend begründete Ablehnung meines Antrags, mich dem Beschuldigten als Pflichtverteidiger beizuordnen.

Kein Wunder, dass bei dieser Prioritätensetzung der Verhandlungstermin ins Wasser fällt. Wenn’s dann mal weiter geht, ist es sicher draußen schon bitterkalt.