Vor 28 Jahren ereignete sich das Gladbecker Geiseldrama. Die ARD möchte die Ereignisse jetzt verfilmen, wogegen sich einer der beiden Täter, Hans-Jürgen R., juristisch wehrt. Bislang allerdings erfolglos.
Das Oberlandesgericht Köln wies einen Prozesskostenhilfeantrag R.s ab. Der Verurteilte habe schon nicht glaubhaft gemacht, in welcher Weise er in dem geplanten Film dargestellt werden soll. Somit sei eine drohende konkrete Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht feststellbar.
Unabhängig davon wiege das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen nicht schwerer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Es handele sich um eine spektakuläre, in der Geschichte Deutschlands einzigartige Straftat. Diese sei untrennbar mit der Person des Täters verbunden.
Der Täter selbst habe außerdem den Fall in Erinnerung gerufen, als er sich vor kurzem über seinen Anwalt zur gegen ihn verhängten Sicherungsverwahrung geäußert habe (Aktenzeichen 15 W 42/16).