Schmerzensgeld für Castor-Arrest

Wer von der Polizei unberechtigt in Gewahrsam genommen wird, kann sich vor Gericht dagegen wehren. Das gelang einem Betroffenen auch, der bei einer Castor-Demo ohne richterlichen Beschluss über Nacht mindestens acht Stunden festgehalten wurde. Das Landgericht stellte zwar die Rechtswidrigkeit der Maßnahme fest, verweigerte dem Mann aber ein Schmerzensgeld. Wohl zu Unrecht, meint nun das Bundesverfassungsgericht und ordnet eine neue Verhandlung an.

Das Landgericht hatte es für ausreichend gehalten, dass die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt wird. Dies verkennt die Tragweite des Grundrechts auf persönliche Freiheit, sagt dagegen das Bundesverfassungsgericht. Eine Geldentschädigung könne nur versagt werden, wenn die Rechtsverletzung nicht erheblich war. Davon sei bei einer einer achtstündigen Freiheitsentziehung nicht auszugehen.

Ausdrücklich weisen die Richter darauf hin, das Schmerzensgeld habe in solchen Fällen auch „abschreckende Wirkung“ für Polizeibehörden. Umgekehrt sieht das Gericht in der Versagung des Schmerzensgeldes also einen indirekten Anreiz für Verantwortliche, es auch künftig mit den Grundrechten nicht so eng zu sehen (Aktenzeichen 1 BvR 1717/15).

Späte Erkenntnis

Heute mittag sollte vor dem Amtsgericht eine Strafsache verhandelt werden.

Sollte.

Das Gericht hat per Fax abgesagt, heute morgen um 8:21 Uhr. Immerhin eine Frist von etwas mehr als vier Stunden. Die Abladung enthält sogar eine Begründung:

Das Verfahren wird an eine andere Abteilung abgegeben.

Der Richter ist wohl der Meinung, dass die Angelegenheit nicht vor den Strafrichter gehört. Sondern an das etwas höher angesiedelte Schöffengericht.

Ob das sachlich gerechtfertigt ist, will ich hier gar nicht diskutieren. Wohl aber den Umstand, dass die Aktenlage seit rund sieben Monaten unverändert ist. So lange liegt die Anklageerhebung nämlich schon zurück. Und so lange liegt die Sache schon auf dem Schreibtisch des Richters.

Dass die Sache vielleicht vor ein anderes Gericht gehört, musste also nicht bis zum letzten Augenblick verborgen bleiben. Vorausgesetzt natürlich, man schaut als Richter nicht erst am Tag vor der Verhandlung erstmals länger als 10 Sekunden in eine Verfahrensakte.

Für mich ist ärgerlich, dass ich wegen der Verhandlung in dieser Sache erfolgreich bei einem anderen Gericht beantragt hatte, den dortigen Termin zu verlegen. Das ist für einen Anwalt auch betriebswirtschaftlich unlustig, aber das erwähne ich nur mal ganz am Rande.