Das Interesse am Polizeidienst muss Frauen nicht daran hindern, sich mit Brustimplantaten zu verschönern. Das Verwaltungsgericht München sieht bei modernen Implantaten jedenfalls kein erhöhtes Risiko. Die Richter verpflichteten deshalb das Polizeipräsidium München, eine Bewerberin trotz ihrer kosmetischen Implantate einzustellen.
Ein Polizeiarzt hatte die Bewerberin wegen ihres optischen Tunings nicht für tauglich gehalten. Er sah Gefahren bei der Selbstverteidigung und anderen gefährlichen Einsätzen. Auch steige das Risiko der Berufsunfähigkeit.
Das Verwaltungsgericht hörte einen medizinischen Sachverständigen. Dieser sagte aus, dass moderne Implantate kein erhöhtes Verletzungsrisiko mit sich bringen. Die Befürchtungen des Polizeiarztes sind laut Gericht deshalb zu pauschal, um die Bewerberin als untauglich zu betrachten.
Die Entscheidung erging im Eilverfahren (Aktenzeichen M 5 E 16.2726).