Ziemlich genau in einem Jahr kann es für die Fahrer von Klein-Lkw eine böse Überraschung geben. Ihr Führerschein ist dann möglicherweise nicht mehr gültig. Die Geltung der Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E ist nachträglich auf fünf Jahre befristet worden. Und zwar rückwirkend ab dem 19. Januar 2013. Das bedeutet, nächstes Jahr im Januar werden die ersten Führerscheine ungültig, wenn sich die Inhaber nicht rechtzeitig um eine Verlängerung bemühen.
Grund für die nachträgliche Befristung ist nach Angaben der Bundesregierung ein Vertragsverletzungsverfahren, das die EU-Kommission gegen die Bundesrepublik eingeleitet hat. Um dem Verfahren den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist die nachträgliche Befristung nun in Kraft getreten.
Betroffen sind zunächst alle Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die ab den 19. Januar 2013 erteilt wurden. Diese Fahrerlaubnisse gelten nur noch fünf Jahre ab Erteilung. Sie können verlängert werden. Hierfür müssen die Antragsteller aber eine Gesundheitsprüfung ablegen. Dabei wird unter anderem das Sehvermögen neu getestet.
Tückisch ist die Neuregelung vor allem für Inhaber von relativ neuen Fahrerlaubnissen (ausgestellt ab dem 19. Januar 2013), bei denen im Führerschein noch eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingetragen ist. Diese Befristung ist ab sofort nicht mehr gültig. Das bedeutet: Wer die Fahrerlaubnis länger als fünf Jahre hat und jünger als 50 Jahre alt ist, kann sich bei einer Kontrolle nicht darauf berufen, dass sein Führerschein ausweislich des Eintrags im Feld „Befristung“ bis zum 50. Lebensjahr gilt.
Vielmehr ruft das Verkehrsministerium Baden-Württemberg die Betroffenen konkret dazu auf, ihre Führerscheine umschreiben und an die neue Rechtslage anpassen zu lassen. Wer am Steuer erwischt werde, riskiere ein Strafverfahren.
Für ältere Fahrerlaubnisse ändert sich dagegen nichts. Ist die Fahrerlaubnis zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 erteilt worden, bleibt es bei der Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres. Danach muss dann ebenfalls eine Gesundheitsprüfung abgelegt werden, aber das war bisher auch schon so.
Ebenfalls nicht betroffen sind Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3 (erteilt vor dem 31. Dezember 1998). Für diese Fahrer gilt Bestandsschutz. Sie dürfen mit der Klasse C1 und C1E auch über das 50. Lebensjahr hinaus Klein-Lkw fahren, ohne eine Gesundheitsprüfung machen zu müssen.
Zu allem Überfluss ändert sich auch noch der Geltungsbereich „neuer“ Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C und CE. Ab einem Gesamtgewicht von 3.500 kg dürfen keine Personen mehr befördert werden. Wer dies machen möchte, braucht künftig die Fahrerlaubnis Klasse D1 oder D1E. Aber auch hier gibt es wieder eine Ausnahme. Die Änderung gilt nicht für Wohnmobile, gepanzerte Limousinen und die Fahrzeuge von Polizei und Rettungskräften.