Es ist schon nervig, wie Reiseportale Kunden dazu überreden wollen, neben dem gesuchten Flug oder der Pauschalreise noch eine Reiseversicherung abzuschließen. Oder am besten zwei. Der Bundesgerichtshof hat jetzt im Falle von Opodo entschieden, dass die Versicherung dem Kunden nicht durch lästige Nachfragen und unnötige Warnhinweise aufgedrängt werden darf.
Über mehrere Buchungsschritte blendete Opodo ständig Hinweise und sogar Warnungen ein, dass eine Reise ohne Versicherung teuer werden kann. Außerdem waren die Felder, die zu einer Versicherung führen, grafisch hervorgehoben. Hiergegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband und bekam in vollem Umfang recht. Der offenkundige Versuch, die Kunden zum Abschluss einer Versicherung zu drängen, erfülle nicht die gesetzliche Forderung nach einer klaren, transparenten und eindeutigen Mitteilung über Zusatzkosten.
Außerdem erklärte der Bundesgerichtshof eine Zahlungsklausel von Opodo für unwirksam. Dem Kunden wurde zunächst nur der Preis gezeigt, den er bei Zahlung mit einer American-Express-Karte aufbringen muss. Für andere Zahlungsmittel fielen deutliche Aufschläge an – über diese wurde aber zunächst nicht informiert.
Das Urteil ist ein weiteres in einer ganzen Reihe von Entscheidungen, mit denen der Bundesgerichtshof in letzter Zeit Buchungsportalen rechtswidriges Vorgehen bescheinigt (Aktenzeichen I ZR 160/15); PDF des Urteils. Interessant ist, dass man immer nur von Klagen der Verbraucherzentrale liest. Das Wettbewerbsrecht, wonach Mitbewerber die Konkurrenz kontrollieren und gegebenenfalls abmahnen können, scheint in diesem Fall kaum zu funktionieren.
Womöglich weil es fast alle machen…