„Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass eine Rufnummer im eigenen Vorwahlbereich zu einem am Ort ansässigen Unternehmen führt.“ Sagt Jochen Homann, Chef der Bundesnetzagentur. Und seine Behörde handelt auch. Sie schaltete jetzt einer Entrümpelungsfirma 5.100 Rufnummern ab, weil die Firma in den betreffenden Vorwahlbereichen überhaupt keine Niederlassung hat.
Die Firma hatte bundesweit mit Ortsnetzrufnummern geworben, obwohl sie am Ort gar nicht vertreten ist. Die Verwendung der Ortsnetzrufnummer wäre nach Auffassung der Bundesnetzagentur nur zulässig, wenn das Unternehmen klar darauf hinweist, dass eine Rufumleitung erfolgt. Die Bundesnetzagentur wertet den fehlenden Hinweis als Wettbewerbsverstoß.
Vor kurzem hat die Bundesnetzagentur knapp 300 Rufnummern einer Rohr- und Kanalreinigungsfirma abgeschaltet.