Post-it mit Grüßen von der Polizei

Das ist natürlich eine Schrecksekunde, wenn man von der Arbeit nach Hause kommt und an der Wohnungstür ein Post-it klebt mit schönen Grüßen von der Polizei.

„Wir haben auf Bitten des Nachbarn Ihre Wohnung geöffnet“, stand auf dem Zettel. „Der Wecker wurde ausgeschaltet. Schönen Tag noch. PHMin Nolte.“

Ich kam ins Spiel, weil der Mandant fürchtete, dass die Polizeibeamten sich bei der Gelegenheit etwas näher in der Wohnung umgesehen haben. Womöglich machte dem Mandanten irgendwas Sorge. Denken wir zum Beispiel – natürlich rein hypothetisch und äußerst spekulativ – an eine krümelartige Substanz in der Nachttisch-Schublade.

Ich habe den Mandanten beruhigt. Wenn in so einem Fall die Beweismittel nicht unübersehbar rum- oder olfaktorisch in der Luft liegen, werden wohl 99 % der Polizisten nicht in seinen privaten Sachen kramen. Die Gefahr, dass da noch was nachkommt, scheint mir deshalb sehr gering. Was der Mandant daraus für Konsequenzen zieht, ist natürlich seine Sache.

Auf jeden Fall holt er sich jetzt aber einen Wecker, der nur drei Minuten klingelt.