„Verkaufen“

Jemand fragt an, ob ich Informationen über einen bestimmten Richter habe und diese Informationen „verkaufen“ möchte. Das Wort verkaufen ist für eine Anfrage per E-Mail beim Anwalt jetzt vielleicht etwas unglücklich gewählt. Wer schreibt, der bleibt.

Man könnte so was eventuell besser eine Beratung nennen, damit kennen wir Anwälte uns besser aus. Aber ich komme gar nicht in Versuchung. Wie sich herausstellt, handelt es sich um einen jungen Zivilrichter an einem Amtsgericht.

Von dem habe ich noch nie gehört.