Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung

Wenn ich Mandanten per Mail über Dinge informiere, schreibe ich normalerweise am Ende der Mail:

Bei Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Oder was ähnlich Originelles.

Dafür habe ich einige Textbaustein. Den Textbaustein, mit dem ich Kommunikationsbereitschaft signalisiere, habe ich aber heute in der Mail an einen Mandanten vergessen. Der Mandant hatte aber ausgerechnet jetzt wirklich eine Rückfrage. Was vorher nie der Fall war, als ich den Textbaustein verwendet habe.

Das löste dann doch eine gewisse Verunsicherung beim Mandanten aus, ob er sich ausgerechnet jetzt nicht mehr bei mir melden darf, wo er doch ganz gerne was wissen täte. Wie auch immer, wir konnten das Problem aus der Welt schaffen, ohne uns in Feindschaft zu trennen.

Ich muss aber vielleicht mal meine Höflichkeitsfloskeln überdenken. Oder zumindest immer dran denken.