Der Beschuldigte wurde im Bademantel angetroffen

Meinem Mandanten wird ein sehr schwerwiegendes Vergehen zur Last gelegt. Er soll einige Wochen mit einer sogenannten Dreambox in Verbindung mit einer speziellen, aber illegalen Software oder einer manipulierten Smartcard Sky geguckt haben. Beziehungsweise soll er versucht haben Sky zu gucken, denn so richtig funktionierte das Kästchen wohl nie. Bevor es dann auch ganz schnell im Kabuff verschwand und mein Mandant (nachweislich!) im Folgemonat zahlender Sky-Kunde wurde.

Selbst wenn man den unrabattierten Normalpreis für Sky zu Grunde legt, den nur Irregeleitete zahlen dürften, hält sich der mögliche „Schaden“ also in sehr überschaubaren Grenzen.

Das hinderte aber ein Gericht nicht daran, einen Durchsuchungsbeschluss gegen meinen Mandanten zu erlassen. Was ich aber noch besser, äh, fast noch schlechter finde, ist das Verhalten der Polizei. Diese kommt also in einen ansonsten gutbürgerlichen Haushalt in einer durchaus gehobenen ostdeutschen Wohngegend und hält dann folgendes im Durchsuchungsbericht fest:

Der Beschuldigte wurde im Morgenmantel angetroffen.

Seine nachträglich angelegte Bekleidung wurde vorher in Augenschein genommen.

Ja, es geht halt nichts über eine vernünftige Eigensicherung im unermüdlichen Kampf gegen das gefährliche und immerwährende Unrecht.