(K)ein guter Tag für einen Gerichtstermin

Früher gab es Sprüche darüber, wie angenehm das Leben eines Richters ist. Wenig Arbeit für gutes Geld, hieß es zum Beispiel. Die Zeiten sind mittlerweile vorbei. Die Bezahlung hat jedenfalls mit der Arbeitsbelastung eher nicht Schritt gehalten, so zumindest der Eindruck, den ich aus gelegentlichem Smalltalk mit Richtern gewinne.

Dass der Druck allerdings so groß ist, um unbedingt für Montag, den 30.10.2017, einen ganztägigen Hauptverhandlungstermin am Schöffengericht anberaumen zu müssen, mit zig Zeugen und einem Sachverständigen – das hätte ich nun eher nicht erwartet.

Vor dem Montag liegt ja, das kommt jetzt weniger überraschend, ein Wochenende. Aber eben nicht nur. Der 01.11. (Mittwoch) ist ein gesetzlicher Feiertag. Und, Martin Luther sei Dank, der 31. Oktober (Dienstag) in diesem Jahr ausnahmsweise auch. Und dann sind bei uns in Nordrhein-Westfalen auch noch Schulferien, vom 23.10. bis 03.11. Für den Herbst kann man also ausnahmsweise von Brückentagen deluxe sprechen.

Es musste also gute Gründe für die Verhandlung am ominösen Montag geben. Statt lange Briefe zu schreiben, rief ich die Richterin einfach mal an um zu hören, ob sie dieses Termin-Harakiri wirklich riskieren will. Mindestens die Hälfte der Zeugen wird doch ohnehin blau machen. Dass ein gefragter medizinischer Sachverständiger sich aus München an diesem Tag nach NRW bewegt, hielt ich auch für eher unwahrscheinlich.

„OH, MEIN GOTT“, sagte die Richterin. „DEN EXTRA-FEIERTAG HATTE ICH JA GAR NICHT AUF DEM SCHIRM.“

Thema abgehakt. Wir verhandeln im Dezember, aber lange genug vor Weihnachten.