Der Trick mit der Kurve

Auf dem Rückweg von einem Gerichtstermin im Ruhrgebiet sollte ich heute zur Kasse gebeten werden. 30 Euro wollten zwei Zivilpolizisten von mir. Angeblich war ich „deutlich“ zu schnell gefahren. Das hatten sie nach eigenen Angaben festgestellt, indem sie mir hinterher fuhren.

Die Situation an der Stelle ist folgende: Auf der Durchgangsstraße gilt in diesem Bereich weitgehend Tempo 80. Vor einer recht engen Kurve wird das Tempo aber in Kombination mit dem Warnzeichen Kurve auf 60 km/h reduziert. Angeblich, so die Beamten, bin ich nach der Kurve dann mindestens 750 Meter rund 85 km/h schnell gefahren. Nach dieser Strecke kommt dann wieder ein Schild, das Tempo 80 anordnet.

Offensichtlich sind die Polizisten im Alltag eher keine Widerworte gewöhnt. Der Wortführer sagte mir, die Sache solle ja „nur“ 30 Euro kosten. Einen Punkt würde ich ja nicht kriegen. Mit anderen Worten: Stellen Sie sich nicht so an, zahlen sie, dann sind wir zufrieden und Sie glimpflich davon gekommen.

Ich erlaubte mir aber meine eigene Meinung zu dem Sachverhalt. Es stimmt nämlich nicht, dass nach der Kurve weiter Tempo 60 gilt. Das Tempolimit von 60 km/h war gemeinsam mit dem Warnzeichen „Kurve“ (Übersicht der Gefahrzeichen nach der StVO) angeordnet. Was schlicht und einfach bedeutet, das Tempolimit gilt nur für die Länge der Gefahrstrecke. Ist die Gefahr erkennbar vorüber, gilt die Beschränkung nicht mehr. Eine ausdrückliche Aufhebung des Tempolimits in Verbindung mit dem Gefahrzeichen ist nicht erforderlich (so zum Beispiel OLG Düsseldorf, Aktenzeichen IV-2 RBs 140/16).

Nach kurzer Diskussion durfte ich weiterfahren. Ohne Verwarnungsgeld. Komischerweise hatte ich nicht das Gefühl, dass ich in irgendeiner Form erfolgreiche Überzeugungsarbeit geleistet hatte. Sondern dass schon bei nächster Gelegenheit wieder Autofahrer rausgewunken werden, die sich mit Hinweis auf das Kurvenschild bereitwilliger als ich in den Geldbeutel greifen lassen.