Im Beitrag „Hetzer in Uniform“ hatte ich auf eine Pressemitteilung der Polizeidirektion Leipzig hingewiesen, die nicht nur nach meiner Meinung mit den Aufgaben einer Behörde unvereinbar ist. Stichworte: Unschuldsvermutung, Sachlichkeitsgebot und Diskriminierungsverbot.
Nun liegt auch eine offizielle Stellungnahme des Sächsischen Innenministeriums vor. Darin heißt es, die Medieninformation hätte in der gewählten Ausdrucksweise nicht herausgegeben werden dürfen. Die durchaus lesenswerte Reaktion möchte ich hier nicht vorenthalten. Sie ist hier auf Twitter veröffentlicht.