Rückwirkende Abladung

Als ich im Amtsgericht die Stufen erklomm und einen Blick auf den Eingang zum Sitzungssaal werfen konnte, schwante mir das Unheil schon. Vor dem Saal saß niemand – obwohl für den Termin etliche Zeugen geladen waren. Auf der Ankündigungstafel, auch Terminsrolle genannt, waren wir schon gar nicht verzeichnet.

Tja, sagte der Richter zu mir: „Die Sache um 12.30 Uhr ist aufgehoben worden. Schon letzte Woche.“ Viel mehr war ihm nicht zu entlocken. Wofür ich auch Verständnis hatte; er leitete ja gerade den vorherigen Verhandlungstermin. Ich vermute mal, dass die Abladung dann morgen oder übermorgen in der Briefpost ist.

Glücklicherweise handhaben es die meisten Gerichte etwas geschickter. Sie schicken ein Fax. Oder rufen gar mal kurz an. Aber immerhin hatte ich noch Glück im Unglück. Zu dem Amtsgericht fahre ich nur zehn Minuten, und auf dem Rückweg liegt eines meiner Lieblingsestaurants.