Es ist nie zu spät …

Telefonnotiz:

Herr P. bittet um Rückruf vor 12:00 Uhr oder nach 15:00 Uhr. Er möchte sich bei Ihnen entschuldigen, da er glaubt, sich Ihnen gegenüber nicht richtig verhalten zu haben.

Wie sich herausstellte, ging es um ein Beratungsgespräch, das vor ca. 2 Jahren stattgefunden haben soll. Ich sage soll, weil ich null Erinnerung daran habe. Deshalb konnte ich den früheren Mandanten voll und ganz beruhigen. Wenn überhaupt, ist er damals jedenfalls nicht sonderlich aus der Rolle gefallen. Sonst wüsste ich das ja noch.

Eine andere Frage ist allerdings, warum er sich erst nach zwei Jahren meldet. Ich hoffe, er hatte an der Last bis dato nicht allzu schwer zu tragen.