Die Polizei hat bei einer Mandantin, die des Deutschen nicht mächtig ist, eine erkennungsdienstlichen Behandlung angeordnet. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches, die Begleitumstände aber mittlerweile schon.
Mit dem Bescheid über die Anordnung – es geht um eine ED-Behandlung nach § 81b StPO (2. Alternative) – erhielt die Mandantin nämlich keinen Termin. Vielmehr wurde sie aufgefordert, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Dienststelle telefonisch anzumelden und selbst einen Termin für die ED-Behandlung zu vereinbaren.
Das mag erst mal bürgerfreundlich klingen. Aber woraus ergibt sich denn die Pflicht, sich selbst aktiv um einen Termin für eine so unangenehme Sache wie die Abnahme von Fingerabdrücken zu bemühen – und im Fall der Nichtbeachtung negative juristische Konsequenzen in Form eines Zwangsgeldes zu tragen (welches gleich mit angedroht wird)?
Nach meiner Kenntnis ist die Polizei doch keine Arztpraxis.
Erschwerend kommt hinzu, dass es der Mandantin bislang auch nicht gelungen ist, sich mit der Polizei zu verständigen. Ich habe es selbst getestet, und zwar mit freundlicher Unterstützung einer türkischsprachigen Mitarbeiterin. Wenn man die einzige angegebene Rufnummer wählt, meldet sich ein eher mürrischer Beamter. Dieser geht gleich in Abwehrhandlung, wenn er eine Fremdsprache hört. Sinngemäß hat er folgendes gesagt: Ich nix verstehen, du rufen mit Dolmetscher an, wir hier nix reden andere Sprachen.
Die Anruferin hat dann radebrechend versucht rauszufinden, ob sie vielleicht persönlich vorbeikommen kann, um den Termin zu vereinbaren. Oder ob vielleicht ein Kollege da ist, der sie versteht. Aber: nix Kollege hier. Du bloß nicht vorbeikommen, Tür vorne ist zu. Du rufen noch mal an mit Dolmetscher an.
Tja, und nun? Die Mandantin überlegt, ob wir nicht einfach mal gegen den Bescheid klagen. Es dauert sowieso ein, zwei Jahre, bis das Verwaltungsgericht entscheidet. Bis dahin hätte die Klage aufschiebende Wirkung. Und bis dahin ist es ja auch denkbar, dass bei der Polizei ein besser geeigneter Mitarbeiter ans Telefon geht. An die entfernte Möglichkeit, dass uns das Verwaltungsgericht sogar recht gibt, möchte ich gar nicht denken.