„Bis spätestens…“

Telefonnotiz aus dem Sekretariat:

Frau S. bittet erneut um Rückruf. Sie beklagt sich darüber, dass Sie entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch von heute morgen nicht bis spätestens 13.45 Uhr zurückgerufen haben.

Sie möchte herausfinden ob Sie der richtige Anwalt für sie sind, dann würde sie auch weitere Daten angeben.

Ich will ja nicht überempfindlich wirken. Aber so eine Art der Kontaktaufnahme motiviert mich jetzt nicht unbedingt, aus dem Gerichtssaal zu rennen und übers Handy ganz schnell Frau S. zurückzurufen.

Es kann natürlich sein, dass mir jetzt ein superduper Mandat durch die Lappen geht. Meine nun weit über 20-jährige Erfahrung als Anwalt spricht allerdings etwas dagegen…