Der Beschuldigte wollte seine Handy-PIN nicht verraten

Aus dem Ermittlungsbericht einer, nun ja, doch eher ländlichen Polizeistation:

Das sichergestellte Handy wurde am 12.10.2017 dem Beschuldigten wieder ausgehändigt. Es konnte nicht ausgewertet werden, da die PIN für das Telefon nicht bekannt gewesen ist und der Beschuldigte diese auch nicht mitteilen wollte.

Es soll bei der Polizei ja IT-Spezialisten geben, die solche Hindernisse aus dem Weg räumen können. „Auf einen Versuch wäre es vielleicht angekommen“, merkte der Staatsanwalt in einem Telefonat mir mir an. Eher rhetorisch war wohl sein Hinweis zu verstehen, es mache ja wahrscheinlich wenig Sinn, wenn er nach Monaten das Handy meines Mandanten noch mal von etwas kompetenteren Ermittlern beschlagnahmen lässt.

Ich wollte das nicht dementieren. Heute kam ein Brief vom Staatsanwalt. Er hat das Verfahren mangels Tatverdachts eingestellt. Ich nehme an, der Mandant fällt vor Freude auf die Knie.