In der gebotenen Kürze

Ich habe ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft diktiert. Dabei habe ich mich wohl zu folgender Einleitung hinreißen lassen:

… in der oben genannten Angelegenheit nehme ich für meine Mandantin in der gebotenen Kürze wie folgt Stellung: …

Nun ja, es wurden viereinhalb Seiten, das war so eigentlich nicht geplant. Den Text habe ich nicht mehr geändert, weil er ganz gut geworden ist. Stattdessen habe ich den Hinweis auf die Kürze rausgenommen, man will sich ja nicht lächerlich machen für den Fall, dass die Staatsanwältin denkt, drei Absätze hätten auch gereicht.