„Empfänger nicht zu ermitteln“

Seit 23 Jahren hat mein Büro folgende Adresse: Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf. Jeden Tag erreicht uns ein ansehnlicher Stapel Post. Und ich bin mir sicher, das galt auch für den Tag, an dem mir in einem Verfahren die Staatsanwaltschaft Kassel Akteneinsicht gewähren wollte.

Dummerweise hatte die Staatsanwaltschaft Kassel die betreffende Sendung wie folgt folgt adressiert:

Anwaltsbüro Vetter & Mertens
Lützowstraße 3
40476 Düsseldorf

Dieser Maxibrief ging mit einem Vermerk an den Absender zurück, und zwar mit einem knallharten „Empfänger an der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“. Die Hausnummer 3 liegt direkt gegenüber. Ich meine, hätte man da als Zusteller nicht ein ganz klein wenig schalten können nach dem Motto: Wo die anderen zweiunddrölfzig Schreiben für das „Anwaltsbüro Vetter & Mertens“ oder von mir auch aus auch „Rechtsanwalt Udo Vetter“ einzuwerfen sind, da hätte auch diese Sendung korrekte Aufnahme gefunden?

Immerhin hat die Staatsanwaltschaft die Akte jetzt noch mal zugesendet. Die Behörde erlässt uns auch die Übersendungsgebühren für den ersten, vergeblichen Versuch. Gedauert hat das Hin und Her allerdings einige Zeit. Und genau die hat doch etwas an den Nerven des Mandanten genagt, der über die Akteneinsicht natürlich gerne Klarheit bekommen möchte, wie die Beweislage gegen ihn ist.