„Gnadenerweise sind nicht unsere Aufgabe“

Schon das Amtsgericht hatte meinen Mandanten eher freundlich behandelt. Das Urteil fiel nach mehreren Verhandlungstagen wirklich glimpflich aus.

Was einen natürlich nicht daran hindern muss, sein Glück noch einmal in der Berufungsinstanz zu versuchen. Bis die Berufung am Landgericht verhandelt wird, geht ja schon mal ein halbes Jahr ins Land – wenn’s schnell geht. Viele Berufungen kommen erst nach einem Jahr oder noch später an die Reihe.

Nun ja, trotzdem mussste ich im Rahmen meines Plädoyers schon einräumen, dass es im Ergebnis auf Gnade vor Recht hinausliefe, wenn mein Mandant hier und heute noch mal einen Strafnachlass erhält. Die Richterin konterte das in ihrer Entscheidung auch ganz konkret. „Das Berufungsgericht soll Recht sprechen. Gnadenerweise sind eher nicht unsere Aufgabe.“

Sinnlos war die Verhandlung aber letztlich nicht. Das Gericht minderte eine irrwitzig hohe Bewährungsauflage, welche das Amtsgericht gemacht hatte, um 80 % und damit auf eine erträgliche Summe. Auch wenn sich die Strafe nicht geändert hat, hat der Mandant heute dann doch knapp 4.000 Euro gespart. Mein Honorar für die Berufungsinstanz ist da schon mit eingerechnet.